Gemeinde Rellingen
Bebauungsplan Nr. 68

"Nahversorger Krupunder"

Größe: 4,79 ha      Rechtskraft: 2012

 

Aufgabe/Besonderheiten der Planung:

  • Umgang mit der Einzelhandelssituation in Rellingen
  • Verkehrsanbindung an die Kellerstraße/Kreisverkehr
  • Umgang mit Hochspannungsleitung/Unterhalb Regenrückhaltung
  • Umgang mit schalltechnischen Konflikten Nahversorger und Wohnen
  • Umgang mit Verkehrslärm
  • Umgang mit Altlasten

 

 

 

 

Das Plangebiet liegt im am nördlichen Rand des Ortsteils Krupunder der Gemeinde Rellingen. Westlich der Kellerstraße wurde ein Nahversorgungszentrum als Kombination eines Frischemarktes, eines Discounters und weiteren Angeboten (z. B. Backshop) verwirklicht. Das Ansiedlungsvorhaben verfügt im Einzelhandelsbereich über eine Gesamt-Verkaufsfläche von max. 2.400 m². Voraussetzung hierfür war die Aufstellung einer entsprechenden verbindlichen Bauleitplanung. Ergänzend wurde eine Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern sowie kleineren Hausgruppen in max. zweigeschossiger Bauweise und eine Kindertagesstätte verwirklicht.

Unter der bestehenden Hochspannungsleitung wurden Möglichkeiten zur Rückhaltung und gedrosselten Ableitung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers geschaffen. Zudem gestaltete die Gemeinde den bestehenden Einmündungsbereich Kellerstraße/ Hermann-Löns-Weg zu einem Kreisverkehr um.

  

 

 

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Voraussetzung für den Bebauungsplan Nr. 68 war deshalb eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

 


 

 

 

 

 

 

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