Gemeinde Hohenwestedt
Bebauungsplan Nr. 54

"Böternhöven IV"

Größe: 9,57 ha      Rechtskraft: 2017

 

Aufgabe/Besonderheiten der Planung:

  • Berücksichtigung eines Gesamtkonzeptes und Erweiterungsmöglichkeit nach Westen
  • Fertigen von Parzellierungs- und Erschließungskonzepten als Grundlage für den B-Plan
  • Koordinierung der an der Planung beteiligten Fachplaner
  • Berücksichtigung archäologischer Belange
  • Umgang und Nutzung der Anbauverbotszone (Knickschutz und Ausgleich)
  • Biotopschutz
  • Umgang mit der Regenwasserrückhaltung
  • Umgang mit Lärm: Gewerbelärm vom Plangebiet (eingeschränktes GE); Verkehrslärm zum Plangebiet

 

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 54 „Böternhöfen IV“ liegt an der südlichen Gemeindegrenze von Hohenwestedt. Die Gemeinde beabsichtigte auf den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen. Angedacht war die Ansiedlung von ortsansässigen sowie -angemessenen Betrieben. Damit wollte die Gemeinde der stetigen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken nachkommen, zumal das Gebiet auf Grund seiner Lage an der Landesstraße eine hohe Lagegunst für eine gewerbliche Entwicklung besitzt.

Der Bebauungsplan berücksichtigt eine mögliche weitere Entwicklung von Gewerbeflächen westlich in Richtung B 77. Die Haupterschließung ist so dimensioniert, dass sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt als Verbindung zwischen der B 77 und der L123 ausgebaut werden kann und der Erschließung weiterer Gewerbeflächen westlich des B-Plans 54 dient.

 

Quelle der Zeichengrundlage: © 2009 GeoBasis-DE/BKG  ©2016 Google

 

Für das Plangebiet wurden verschiedene Varianten der Erschließungsstraße und der Anordnung von Baufeldern er­örtert mit dem Ergebnis, dass die jetzt gewählte Lösung aus Sicht der Gemeinde die größte Vielfalt ermöglicht.

Quelle der Zeichengrundlage: © 2009 GeoBasis-DE/BKG  ©2016 Google

 

 

 

 

 

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